AGB der Silvrettaseilbahn AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Winter

ALLGEMEINES
Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Die einzelnen Leistungen, zu denen Skipässe berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht.

Das Unternehmen, das den Skipass verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur das jeweilige Unternehmen verpflichtet. So wird das Skigebiet auf österreichischer bzw. Schweizer Seite von verschiedenen Gesellschaften betrieben.

Unsere Skipässe unterliegen grundsätzlich dem Zugangskontrollsystem „Photocompare“. Das heißt, dass bei den Drehkreuzen der Zubringerbahnen fallweise ein Foto des Skipassinhabers angefertigt wird, welches in der Folge mit Bildern, die beim Durchschreiten technisch entsprechend ausgestatteter Drehkreuze im Skigebiet stichprobenartig gemacht werden, abgeglichen werden kann. Die entsprechenden Aufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses gelöscht. Mit dem Kauf eines Skipasses erteilen Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung im beschriebenen Sinn. Es können auch tageweise gültige Skipässe erworben werden, die technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten der Drehkreuze keine Lichtbilder angefertigt werden (diese Skipässe werden von unserem Liftpersonal ebenfalls stichprobenartig kontrolliert). 

Wir bitten um Verständnis, dass unser Kassapersonal ermäßigte
Skipässe nur nach Vorlage der entsprechenden Dokumente (Gästekarte, Lichtbildausweis …) ausgeben darf. Alle Skipässe ab 2 Tagen werden gegen Kaution von 5 Euro auf KeyCards ausgestellt.

Rückgabemöglichkeiten für unbeschädigte KeyCards und Rückerstattung der Kaution bei den Seilbahnkassen, den Automaten an der Silvretta- und Pardatschgratbahn Talstation
sowie auf freiwilliger Basis bei Vermietern, in Sportgeschäften und Gastronomiebetrieben.

Im Übrigen gelten die für die einzelnen Bahnen/Lifte erlassenen Beförderungsbedingungen.

 

TARIF / SAISONZEITEN / Bestimmungen: Änderungen möglich!
Den hier angeführten Preisen liegt eine Kalkulation mit Stand Mai 2023 zugrunde.
Tatsächlich kann jedoch die weitere Entwicklung der für diese Kalkulation maßgeblichen Faktoren (z.B. Energiekosten, Inflation etc.) zum momentanen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Daher kann es unter Umständen notwendig werden die Preise bei entsprechenden Entwicklungen neu zu kalkulieren. Wir müssen uns daher vorbehalten, dass die Preise zu einem späteren Zeitpunkt, natürlich jedenfalls vor dem Kauf eines Skipasses, angepasst werden. Jedenfalls ist dann der zu diesem (späteren) Zeitpunkt verlautbarte Preis zu entrichten.
 

ELEMENTAREREIGNISSE
Keine Rückvergütung bei vorzeitiger Abreise oder Stillstand von Anlagen bzw. Pistensperren aufgrund
von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen (Witterung, Wind, Elementarereignisse u.a.).

 

RÜCKERSTATTUNG BEI SKIUNFALL
Bei Skiunfällen kann der Kaufpreis für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Tagen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 12 Euro anteilsmäßig rückerstattet werden. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfordert die Rückgabe des Skipasses sowie die Vorlage des Kaufbelegs und des Bergungsberichts der Pistenrettung. Sie erfolgt nur dann, wenn der Skipass nach dem Unfall nicht mehr verwendet wurde und ist auf die dem Tag des Unfalles folgenden Tage beschränkt. Eine Rückerstattung für die Skipässe von Begleitpersonen einer verunfallten Person ist nicht möglich.

 

ERSATZ FÜR VERLORENE UND BESCHÄDIGTE SKIPÄSSE
Für verloren gegangene oder beschädigte Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Tagen kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 12 Euro (zzgl. Kaution von 5 Euro) ein neuer Skipass ausgestellt werden.

Die Neuausstellung erfordert die Vorlage des Sperr-/Kaufbelegs und eines amtlichen Lichtbildausweises. Wenn der Skipass am Tag der Verlustanzeige bereits verwendet wurde, beschränkt sich die Gültigkeitsdauer des neu ausgestellten Skipasses auf die diesem Tag folgenden Tage. Defekte Skipässe (ohne erkennbare äußere Beschädigung) können nur bei Vorlage des Kaufbelegs erneuert werden.

 

 

LIMITIERUNG DER KARTENAUSGABE
Das Unternehmen behält sich vor, bei geringer Schneelage oder drohender Überfüllung von Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Tickets zu limitieren. Preisänderungen, auch tageweise, insbesondere bei Veranstaltungen, bleiben dem Unternehmen vorbehalten.

 

KINDERBEFÖRDERUNG MIT SESSELBAHNEN
Kinder unter 1,10 m Körpergröße: Beförderung nur auf dem Schoß eines Erwachsenen. Kinder mit Körpergröße zwischen 1,10 m und 1,25 m: Beförderung mit Sessellift nur in Begleitung (Nebensitz) eines Erwachsenen.

 

DIE BEFÖRDERUNG VON GLEITSCHIRM, SKIBOB
und anderer sperriger Sportgeräte mit Sesselbahnen ist untersagt. Der Transport von Hängegleitern ist nicht möglich. Starts, Landungen und Überflüge (auf und im Bereich von geöffneten Pisten und Seilbahnanlagen) sind nicht erlaubt.

 

BEFÖRDERUNG VON HUNDEN
mit Beißkorb und Leine ist bei der Silvretta-, Fimba- und Pardatschgratbahn möglich. Die Beförderung von Hunden mit Sesselbahnen ist untersagt. Freilaufende Hunde auf Pisten sind verboten.

 

KARTENMISSBRAUCH LOHNT SICH NICHT!
Unbefugterweise an Dritte weitergegebene sowie verloren gemeldete Skipässe sind an den Kartenlesern gesperrt. In unserem Skigebiet werden regelmäßig Kartenkontrollen durchgeführt.
Wer im Skigebiet ohne gültigen Skipass angetroffen wird, hat neben erheblichen finanziellen Folgen (Nachkauf Skipass, Geldbuße in Höhe des doppelten Kartenpreises) auch mit einer Strafanzeige zu rechnen!

 

BETRIEBSSCHLUSS, PISTENSCHLUSS
Bitte beachten Sie die Schließungszeiten der Bahnen und Lifte. Nach der Betriebseinstellung sind Samnaun und Ischgl nur noch über die Straßenverbindung (Bus, Taxi ...) erreichbar. Mit witterungsbedingten Anlagenschließungen und eingeschränktem Skibetrieb ist insbesondere zu den Randzeiten der Wintersaison zu rechnen.

Die Benützung des gesamten Skiraumes nach Pistenschluss ist lebensgefährlich und daher strengstens verboten. In dieser Zeit finden regelmäßig Lawinensprengungen sowie die
Pistenpräparierung (zum Teil auch mit für den Skifahrer nicht sichtbaren Windenseilen) statt und es gibt keine Kontrollfahrten des Pistendienstes mehr.

 

SKITOURENGEHER
Skitourengehen ist auf den Pisten außerhalb der Betriebszeiten (17.00 Uhr bis 09.00 Uhr) verboten.

 

ES IST AUCH DEINE NATUR!
Aus Naturschutzgründen ist eine Abfahrt über den Nordrücken des Piz Val Gronda (Richtung Stütze 2) aufgrund der dort vorkommenden seltenen Pflanzen verboten.

 

ROAMING-GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ
ACHTUNG - Die aktuelle EU-Roaming-Regelung gilt nicht in der Schweiz!



DATENSCHUTZ
Rechtliche Hinweise zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter www.ischgl.com/datenschutzsilvrettaseilbahn

 

SKIBUSSE
Alle Skipässe berechtigen zur kostenlosen Benützung auf der Strecke Landeck – See – Kappl – Ischgl – Galtür. Zu Saisonbeginn und -ende eingeschränkter Bustransfer.

 

PISTEN- & RETTUNGSDIENST
Tel. +43(0)5444 606 600
24 Rettungssanitäter überwachen die markierten und geöffneten Skipisten.
Abtransport: Unkostenbeitrag € 250,00 (Österreich) bzw. SFR 250,00 (Schweiz).
Meldestellen: Bahn-, Schleppliftstationen und Restaurants.
Bei Meldung Nummer der Abfahrt angeben.

 

RETTUNGSHUBSCHRAUBER
Die professionelle Crew der SCHENK-AIR garantiert eine sofortige medizinische Versorgung und sorgt mit dem Rettungshubschrauber für einen raschen Transport in eines der nächstgelegenen Krankenhäuser oder auf Wunsch in eine der regionalen Spezialkliniken. Abtransporte mittels Hubschrauber werden separat durch das Transportunternehmen verrechnet. Alle Einsätze werden von der Pistenrettung koordiniert.

ERMÄSSIGUNGEN

AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS erforderlich!

  • Kinderermäßigung: für alle unter 17 Jahren
    VIP-Skipass unter 10 Jahren in Begleitung eines Elternteils frei
    Silvretta-Skipass unter 8 Jahren in Begleitung eines Elternteils frei
  • Seniorenermäßigung (m/w):
    ab dem vollendeten 65. Lebensjahr
    ab dem vollendeten 80. Lebensjahr gilt der Kindertarif
  • Invalidenermäßigung: ab einem dokumentierten Invaliditätsgrad von 70 % (Kindertarif)

    ACHTUNG: Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ist bei jeder Art von Ermäßigung nötig.

Gruppenregelung

  • Gruppenermäßigung 20 + 1

    Gruppen erhalten beim gemeinsamen Kauf von 20 Skipässen derselben Personengruppe und Kartenkategorie einen Skipass mit den gleichen Berechtigungen kostenlos zur Verfügung gestellt.

  • Bleibt der Bus in Ischgl stationiert, erhält der Buslenker einen Gutschein zum Vorzugstarif von € 10,00. Dieser berechtigt für eine Berg- und Talfahrt (gültig an folgenden Anlagen: A1 oder A2 oder A3 berg-und talwärts, B8 berg- und talwärts) und für ein Mittagessen inkl. Skiwasser im Selbstbedienungsrestaurant Idalp oder Alpenhaus oder Pardorama.
    Es besteht auch die Möglichkeit das vergünstigte Mittagessen in der Silvretta Therme zu konsumieren.

AGB GUTSCHEINSHOP WWW.ISCHGL.COM

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM GUTSCHEINSHOP DER SILVRETTASEILBAHN AG

Willkommen im Online-Shop der Silvrettaseilbahn AG. Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online Shop der Silvrettaseilbahn AG (im Folgenden: "AGB").

VERTRAGSABSCHLUSS
Eine Bestellmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass bei fehlerhafter Eingabe die Bestellung nicht funktioniert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang nach dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach Betätigung des „Bestellung absenden“- Buttons nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann.

DATENVERARBEITUNG
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bei der Bestellung eingegebenen Daten zur Durchführung des Bestell- und Zahlungsvorganges an die Datenbank der Silvrettaseilbahn AG weitergeleitet und von dieser gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit die Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens der beteiligten Unternehmen erfolgt die Übermittlung zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten jedenfalls über sichere Datenleitungen. Alle am Bestellvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

VERSANDKOSTEN UND ZAHLUNGSARTEN
Bearbeitungs- und Versandkosten betragen € 5,- (werden mehrere Gutscheine auf einmal gekauft, fallen die Kosten aber nur einmal an). Es wird ausschließlich Visa- und Mastercard akzeptiert.

LIEFERUNG DES GUTSCHEINES
In der Regel wird der Gutschein spätestens 3 Werktage nach Einlangen des Bestellvorganges mit der Post verschickt. Zusätzlich muss der postalische Lieferzeitraum berücksichtigt werden. Wir übernehmen keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Lieferungen. Reklamationen sind ausschließlich schriftlich an die Verwaltung der Silvrettaseilbahn AG zu richten.

KEY CARD
Alle Gutscheine werden auf KeyCard ausgegeben. Für die Datenträger besteht kein Pfand.

INANSPRUCHNAME
Die Gutscheine können nur an den Skipasskassen der Silvrettaseilbahn AG zum Kauf eines Skipasses verwendet werden. Die Gutscheine sind innerhalb von 2 Jahren einzulösen. Der Wert des Gutscheines kann nach Erhalt des Datenträgers – frühestens zu Saisonbeginn nach Inbetriebnahme der Liftanlagen in Anspruch genommen werden.

MISSBRAUCH
Jede missbräuchliche Verwendung von Gutscheinen einschließlich einer Verwendung durch Dritte wird geahndet. Folge: Ersatzloser Einzug des Gutscheines sowie Verrechnung eines Bußgeldes. Strafanzeige vorbehalten.

GÜLTIGKEITSBEREICH
Dieser Webshop wird ausnahmslos nur für Kunden aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern betrieben.

VERBRAUCHERSCHUTZ
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nur insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes des jeweiligen Verbraucherstaates widersprechen.

Allenfalls unwirksame Bestimmungen werden aber nicht zur Gänze ungültig, sondern sind auf den ihnen am nächsten kommenden, jeweils noch gültigen Inhalt einzuschränken.

Für österreichische Verbraucher gilt § 5e KSchG. Die Konsumenten sind berechtigt, von den mit uns im Wege des Fernabsatzes (d.h. Vertragsabschlüsse mittels E-Mail, Telefax, via WWW etc) abgeschlossenen Verträgen unter Wahrung einer Frist von sieben Werktagen (ausschließlich Samstag) zurückzutreten, sofern nicht eine der Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 5f KSchG Anwendung findet. Für Verbraucher aus Deutschland bzw. der Schweiz gelten bezüglich des Vertragsrücktritts die jeweiligen Konsumentenschutzbestimmungen ihres Heimatlandes.

Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und ist an die Silvrettaseilbahn AG (siehe Ischgl.com, Impressum) zu richten. Bei Rückabwicklung im Fall des Rücktritts hat der Kunde die empfangene Leistung zurückzustellen und der Silvrettaseilbahn AG ein angemessenes Entgelt für die Benützung zu zahlen. Die Silvrettaseilbahn AG hat Zug um Zug eine allfällige schon erfolgte Zahlung zu erstatten. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Verbraucher.

GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
Der vereinbarte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Landeck, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Auf die Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Ischgl, am 17.09.2018